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Ehemalige

 

Anerkennung der AKP- und DN II-Diplome

Gemäss Rundschreiben des BBT vom 28.4.2005 gilt:

  • Die bisherigen Abschlüsse Diplomniveau I und Diplomniveau II sowie alle früheren Pflegediplome behalten ihre Gültigkeit.
  • Pflegende mit AKP- oder DN II-Abschluss sind berechtigt, den Titel 'Diplomierte Pflegefachfrau HF' / 'Diplomierter Pflegefachmann HF' zu führen. Es werden keine neuen Diplome ausgestellt. Hingegen geben die Pflegeschulen eine schriftliche Aequivalenz-Bestätigung ab, welche nur zusammen mit dem Originaldiplom Gültigkeit hat. Theo-Ehemalige (AKP und DN II) erhalten diese Bestätigung durch Einsendung einer Diplom-Kopie (bitte keine Original-Diplome!) ans Theodosianum.
  • Pflegende mit einem DN I-Abschluss behalten ihren bisherigen Titel „Pflegefachfrau/-mann DN I".
    Das WE'G und der SBK bieten für DN I –Absolventinnen mit Berufserfahrung Weiterbildungen an, nach deren erfolgreichem Abschluss der neue Titel geführt werden darf.
  • Über den Bildungsgang Pflege HF für DN I-Absolventinnen ohne Berufserfahrung informiert die Website Puls-Berufe.

 

Interesse, einen Bachelor zu erwerben?

Folgende Institutionen bieten einen Lehrgang zum Erwerb eines Bachelors of Science in Nursing (auch ohne den Erwerb einer Berufsmatura möglich) an:

  • WE'G, Hochschule Gesundheit, Aarau
  • ZHAW, Züricher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Winterthur
  • FHSG, Fachhochschule St. Gallen
  • BFH, Berner Fachschule Gesundheit

Allgemeine und weiterführende Informationen im Bereich Aus- und Weiterbildung in Gesundheitberufen finden Sie online bei OdASanté.

   

Initiativgruppe

     
Ines Bernet Seestrasse 417
8038 Zürich
043 399 92 29

ines.bernet@hispeed.ch
   
Vreni Bärtsch-Frick Waldgutstrasse 46
9010 St. Gallen
071 244 56 62

vreni.baertsch@bluewin.ch
     
Beatrice Früh

Saurenbachstrasse 31
8708 Männedorf
043 810 52 62

bea.früh@bluewin.ch
     
Daniela Trachsler Steinhaldenstr. 50
8002 Zürich
044 251 08 35

trachs@hotmail.com